Anerkannte Pflegeberatungsstelle für Kreis Mettmann, Düsseldorf, Leichlingen, Meerbusch, Solingen , Wuppertal & Mühlheim an der Ruhr

Ihre kompetente Unterstützung für Pflegefragen

Willkommen bei Ihrer kostenfreien Pflegeberatung

Pflege ist eine Herzensangelegenheit, die oft komplexe Fragen und Herausforderungen mit sich bringt. Ich, Alexandra Nowak, unterstütze Sie dabei, die richtigen Entscheidungen für Ihre Angehörigen und sich selbst zu treffen.
 
Unsere Leistungen
 
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Unterstützung bei der Organisation und Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
 
Individuelle Beratung
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre persönliche Pflegesituation.
Antragshilfe
Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegraden, Pflegehilfsmitteln und weiteren Leistungen.
 
Schulungen
Für pflegende Angehörige – praxisnah und kompetent.
 
Begleitung und Vermittlung
Kontakt zu Pflegediensten, Betreuungsangeboten oder anderen Einrichtungen.
 
Warum Pflegeberatung Alexandra Nowak?
Persönlich und individuell: Jede Pflegegeschichte ist einzigartig – ich nehme mir Zeit für Sie.
Fachkompetenz und Erfahrung: Profitieren Sie von meinem umfangreichen Wissen im Bereich Pflege.
Unabhängig und neutral: Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt.

Aktuell: Pflegeberatung Nowak in der Presse

Der Pflegegrad wurde abgelehnt? - Das richtige Vorgehen bei einem Widerspruch

Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie einen Widerspruch einlegen.Wichtig ist es, dass Sie schnell reagieren. Nach dem Erhalt des Bescheids haben Sie eine Frist von einem Monat um zu widersprechen.

Weitere Informationen finden Sie hier 

Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen!

Sehr gerne nehme ich Ihre Anfrage entgegen. Bitte kontaktieren Sie mich dazu via

E-Mail: 
kontakt@pflegeberatung-nowak.com

Telefon:
0176 1274 2564

02104 810959

oder WhatsApp: Chat über WhatsApp

Sie suchen eine Betreuungskraft, die Sie rund um die Uhr unterstützt?

Ich unterstütze Sie sehr gerne bei der Suche nach einer seriösen Agentur, die 24 Stunden Betreuung und Pflege zu Hause anbietet.

Mein Expertentipp:

    • Lassen Sie sich von der Agentur ausführlich und umfassend informieren.
    • Sprechen Sie mit Freunden und Bekannten, ob sie vielleicht schon positive Erfahrungen mit einer Agentur hatten.
    • Die Agentur sollte sich Zeit nehmen und Sie Individuell beraten, um alle Anforderungen für die optimale Betreuungskraft zu erfassen.
    • Die Agentur sollte jederzeit für Sie erreichbar sein.
    • Die Agentur setzt einen schriftlichen Vertrag über die Vermittlung auf.
    • Die Betreuungsperson hat eine A1-Bescheinigung.

Häufig gestellte Fragen

Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse und ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Die Privat versicherten stellen ein Antrag bei ihrer privaten Versicherung.

Der MDK kommt zu ihnen nach Hause und verschafft sich ein Überblick ihrer Fähigkeiten.

Sie werden gefragt, was sie im Alltag noch selbst tun können und wobei sie Hilfe benötigen.

Es werden körperliche Beeinträchtigungen, sowie psychisch und geistige Einschränkungen in den Bericht aufgenommen.

Maßgeblich sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeit in den sechs Bereichen :

  1. Mobilität – z.B. wie können Sie sich fortbewegen?
  2. Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten – z.B. Können Sie ihre Bedürfnisse mitteilen oder einem Gespräch folgen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z.B. benötigen Sie Hilfe bei Depressionen?
  4. Selbstversorgung – z.B. benötigen Sie Hilfe bei der Körperpflege?
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – z.B. benötigen Sie Unterstützung bei Medikamenteneinnahme?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – z.B. können Sie noch selbständig ihren Alltag planen?
  1. Ein Pflegetagebuch führen, bis zu dem Termin mit dem MDK.
  2. Einen aktuellen Medikamentenplan oder die Medikamente bereitlegen, sowie die Hilfsmittel, die Sie bereits nutzen.
  3. Arzt- und Krankenhausberichte.
  4. Pflegedokumentation, falls Sie schon einen Pflegedienst haben.
  5. Weitere Personen – Angehörige oder Freunde/Nachbarn, die Sie in Ihrem Alltag bereits unterstützen.

Sie pflegen einen oder mehrere Pflegebedürftige nicht erwerbsmäßig.

Die pflegebedürftige Person hat mindestens den Pflegegrad 2.

Sie sind pflegerisch tätig an mindestens zwei Tagen in der Woche und wenigstens an zehn Stunden wöchentlich.

Sie sind nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig oder selbständig.

Pflegepersonen unter 15 Jahren.

Die Pflegeperson pflegt übergangsweise wegen Urlaub oder Krankheit.

Die Pflegeperson ist voraussichtlich nicht länger als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr pflegerisch tätig.

Pflegeperson pflegt im Rahmen ihrer Ordenszugehörigkeit.

Die Pflegeperson erhält bereits eine volle Altersrente, Pension oder vergleichbare Altersversorgung.

Die Pflegeperson übt die Pflege als Teil eines FSJ oder Bundesfreiwilligendienstes aus.

Im Antrag auf Pflegeleistungen erhalten Sie einen Fragebogen, der die pflegerischen Tätigkeiten von Angehörigen und ihre berufliche Situation erfasst, den Sie ausfüllen sollten.

Die Pflegekasse prüft anhand des Pflegebogens, ob ein Anspruch auf die Zahlung von Rentenbeiträgen für die Pflegeperson besteht. Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person bezahlt automatisch die Beiträge, wenn der Anspruch besteht.

Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegeberatung im Kreis Mettmann und Umgebung

In Ihrer Nähe und immer für Sie da!

Wir sind Teil einer starken Gemeinschaft

Logo TK Techniker Krankenkasse