Leistungen
Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Es handelt sich hierbei um ein Leistungsangebot der sozialen Pflegeversicherung.
Alle Pflegegeldempfänger sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten zu lassen.
Pflegegrad 1: Freiwillig
Pflegegrad 2 bis 4: Halbjährlich (insgesamt zwei Mal im Jahr)
Die Kosten hierfür werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Sehr wichtig!
Leistungskürzungen drohen, sofern bei Pflegegrad 2,3,4 und 5 keine Beratung in Anspruch genommen wird.
Hätten Sie es gewusst?
Selbst wenn ein ambulanter Pflegedienst bereits bei Ihnen grundsätzlich im Einsatz ist, können Sie einen Beratungseinsatz halbjährlich in Anspruch nehmen.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (umfassende, individuelle Pflegeberatung)
Diese Beratungsart dient zur Optimierung der Versorgungsprozesse wie z.B.:
- Pflegekurse
- Entlastungsbeitrag
- Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Angebote zur Verhinderungspflege.
- Angebot zur Kurzeitpflege
- Tagespflege
- Pflegehilfsmittelberatung
- Anpassung des Wohnumfeldes
Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse, sofern Sie dies mir Ihrer Pflegekasse abgestimmt haben.
Pflegekurse nach §45 SGB XI
Bei dieser Beratung handelt es sich um Schulung der Angehörigen und Ehrenamtlichen im häuslichen Umfeld.
Inhalte der Schulungen sind z.B.:
- Ernährung
- Inkontinenz
- Körperpflege
- Sturzprophylaxe
- Dekubitusprophylaxe
- Mobilisation
Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse, sofern Sie dies mir Ihrer Pflegekasse abgestimmt haben.
